Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immobilienverwaltungsleistungen

 

  1. Vertragsparteien

Diese Vereinbarung wird zwischen dem Immobilieneigentümer („Eigentümer“) und Green Valley Management („Verwalter“) geschlossen.

  1. Leistungsumfang

Der Verwalter erbringt Immobilienverwaltungsleistungen, die insbesondere Folgendes umfassen können:

  • Prüfung und Auswahl von Mietern
  • Vorbereitung und Abschluss von Mietverträgen
  • Mieteinzug und Überweisung an den Eigentümer
  • Koordination und Überwachung der Instandhaltung
  • Finanzberichterstattung und Buchhaltung
  • Bearbeitung der Mieterkommunikation und Beschwerden
  • Vermarktung leerstehender Einheiten
  • Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften

 

  1. Pflichten des Eigentümers

Der Eigentümer verpflichtet sich:

  • alle erforderlichen Unterlagen und Zugänge zur Immobilie bereitzustellen
  • einen angemessenen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten
  • größere Reparaturen oder Investitionen oberhalb einer vereinbarten Grenze zu genehmigen
  • bei Bedarf eine Rücklage für Betriebskosten bereitzustellen
  • während der Vertragslaufzeit keinen anderen Immobilienverwalter zu beauftragen

 

  1. Gebühren und Zahlung
  • Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Angebot oder Vertrag und werden als Prozentsatz der Miete oder monatliche Pauschale vereinbart.
  • Für Leistungen außerhalb des üblichen Verwaltungsumfangs können zusätzliche Gebühren anfallen.
  • Der Verwalter darf Gebühren und genehmigte Ausgaben vor Überweisung des Restbetrags an den Eigentümer von den Mieteinnahmen abziehen.

 

  1. Laufzeit und Kündigung
  • Die Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung für mindestens ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  • Jede Partei kann mit einer schriftlichen Frist von 30 Tagen kündigen.
  • Bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Verkauf der Immobilie ist eine sofortige Kündigung möglich.
  • Nach Beendigung erstellt der Verwalter eine Schlussabrechnung und übergibt alle relevanten Unterlagen und Gelder.

 

  1. Haftung und Freistellung
  • Der Verwalter handelt nach Treu und Glauben und mit angemessener Sorgfalt.
  • The Owner agrees to hold the Manager harmless from any claims, damages, or losses except those resulting from gross negligence or willful misconduct by the Manager4.

  1. Streitbeilegung
  • Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beigelegt werden.
  • Andernfalls können die Parteien Mediation oder Schiedsverfahren vereinbaren.
  • Es gilt das Recht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet.

 

  1. Sonstige Bestimmungen
  • Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.
  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
  • Diese Vereinbarung enthält die vollständige Übereinkunft der Parteien über die Immobilienverwaltung.

Mit der Nutzung der Leistungen bestätigen Sie, diese Bedingungen gelesen und verstanden zu haben und ihnen zuzustimmen.