Allgemeine Geschäftsbedingungen
Immobilienverwaltungsleistungen
- Vertragsparteien
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Immobilieneigentümer („Eigentümer“) und Green Valley Management („Verwalter“) geschlossen.
- Leistungsumfang
Der Verwalter erbringt Immobilienverwaltungsleistungen, die insbesondere Folgendes umfassen können:
- Prüfung und Auswahl von Mietern
- Vorbereitung und Abschluss von Mietverträgen
- Mieteinzug und Überweisung an den Eigentümer
- Koordination und Überwachung der Instandhaltung
- Finanzberichterstattung und Buchhaltung
- Bearbeitung der Mieterkommunikation und Beschwerden
- Vermarktung leerstehender Einheiten
- Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften
- Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer verpflichtet sich:
- alle erforderlichen Unterlagen und Zugänge zur Immobilie bereitzustellen
- einen angemessenen Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten
- größere Reparaturen oder Investitionen oberhalb einer vereinbarten Grenze zu genehmigen
- bei Bedarf eine Rücklage für Betriebskosten bereitzustellen
- während der Vertragslaufzeit keinen anderen Immobilienverwalter zu beauftragen
- Gebühren und Zahlung
- Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem Angebot oder Vertrag und werden als Prozentsatz der Miete oder monatliche Pauschale vereinbart.
- Für Leistungen außerhalb des üblichen Verwaltungsumfangs können zusätzliche Gebühren anfallen.
- Der Verwalter darf Gebühren und genehmigte Ausgaben vor Überweisung des Restbetrags an den Eigentümer von den Mieteinnahmen abziehen.
- Laufzeit und Kündigung
- Die Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung für mindestens ein Jahr, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Jede Partei kann mit einer schriftlichen Frist von 30 Tagen kündigen.
- Bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Verkauf der Immobilie ist eine sofortige Kündigung möglich.
- Nach Beendigung erstellt der Verwalter eine Schlussabrechnung und übergibt alle relevanten Unterlagen und Gelder.
- Haftung und Freistellung
- Der Verwalter handelt nach Treu und Glauben und mit angemessener Sorgfalt.
- The Owner agrees to hold the Manager harmless from any claims, damages, or losses except those resulting from gross negligence or willful misconduct by the Manager4.
- Streitbeilegung
- Streitigkeiten sollen zunächst durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beigelegt werden.
- Andernfalls können die Parteien Mediation oder Schiedsverfahren vereinbaren.
- Es gilt das Recht des Ortes, an dem sich die Immobilie befindet.
- Sonstige Bestimmungen
- Änderungen bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
- Diese Vereinbarung enthält die vollständige Übereinkunft der Parteien über die Immobilienverwaltung.
Mit der Nutzung der Leistungen bestätigen Sie, diese Bedingungen gelesen und verstanden zu haben und ihnen zuzustimmen.